
Achtung Autofahrer: Wer seinen Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen will, sollte nicht zu oft als Falschparker aktenkundig werden. Die Fahrerlaubnis kann einem Autofahrer nämlich nicht nur bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsordnung, sondern auch bei der Anhäufung von vermeintlich kleinen Sünden wie dem Falschparken entzogen werden. So kann zum Beispiel hartnäckiges Falschparken zum Entzug des Führerscheins führen - auch wenn das Punktekonto in Flensburg lange noch nicht voll ist! Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer jüngeren Entscheidung per Eilbeschluss klargestellt. Zu verhandeln hatte das Gericht den Fall eines Autofahrers, der 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten zwischen November 2010 und Juni 2012 nachweislich...,





